Wenig Schutz für Whistleblower

Fehlverhalten in Medizin oder Pflege geschieht oft hinter verschlossenen Türen. Wenn die Betroffenen - trotz Krankheit oder Behinderung - die Energie haben sich zu wehren, sind Beweise, die vor Gericht stand halten, meist nur schwer zu finden. Oft sehen auch nur Angestellte, das Probleme vermeidbar gewesen wären und Einzelpersonen oder Leitungen Schuld trifft. Wer mit solchen Insider-Informationen an die Öffentlichkeit geht, zum Whistleblower (Hinweisgeber) wird, riskiert den Arbeitsplatz. Der Bundestag hätte die Position von Whistleblowern gesetzlich stärken können. Die Ablehnung der Gesetzesinitiative ist für den DBfK Anlass für Protest.

 

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Wahlkampf ohne Barrieren

Am 04. September 2009, gibt es in Berlin eine Wahlkampfveranstaltung. Warum das hier erwähnt wird? Es gibt an diesem Abend Gebärdensprach- und Schriftverdolmetschung, denn die Vertreter der Bundestagsparteien wurden vom Deutschen...
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Pflegealltag - mal ehrlich

Von Oktober 2008 bis Frühjahr 2009 hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) eine bundesweite Umfrage unter Pflegekräften zu ihrem beruflichen Alltag durchgeführt. Abgefragt wurden u. a. Aspekte der...
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Die Gesundheitssysteme in Europa

Während in den USA noch darum gerungen wird das Gesundheitssystem so zu reformieren, dass alle US-Einwohner Zugang zu einer Krankenversicherung bekommen, ist dies den meisten EU-Bürgern schon länger möglich. Doch zwischen den...
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Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft

Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten...
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Heimaufsicht

Auflage und Einschaltquote erzielen die Medien vor allem mit schlechten Nachrichten. So lesen wir mehrmals im Jahr von Skandalen in der Pflege: Hunger, unzureichende Körperpflege, Freiheitsberaubung und manchmal auch körperliche...
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