Wenig Schutz für Whistleblower
Fehlverhalten in Medizin oder Pflege geschieht oft hinter verschlossenen Türen. Wenn die Betroffenen - trotz Krankheit oder Behinderung - die Energie haben sich zu wehren, sind Beweise, die vor Gericht stand halten, meist nur schwer zu finden. Oft sehen auch nur Angestellte, das Probleme vermeidbar gewesen wären und Einzelpersonen oder Leitungen Schuld trifft. Wer mit solchen Insider-Informationen an die Öffentlichkeit geht, zum Whistleblower (Hinweisgeber) wird, riskiert den Arbeitsplatz. Der Bundestag hätte die Position von Whistleblowern gesetzlich stärken können. Die Ablehnung der Gesetzesinitiative ist für den DBfK Anlass für Protest.
Allgemeine News
Ohrenkuss
"Vieles was man hört, geht in den Kopf hinein, und das meiste geht auch wieder heraus. Nur das wirklich wichtige bleibt im Kopf - und dann ist es ein Ohrenkuss." So erklären die Menschen mit Down-Syndrom, die seit über 10 Jahren...
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Expertengespräche für Praktiker
Der Landesverband Nordwest des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) bietet MitarbeiterInnen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen eine Reihe von Expertengesprächen an. Die Halbtagesveranstaltungen richten...
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Reaktionen auf den Koalitionsvertrag
In den Reaktionen auf den Koalitionsvertrag kommt die Gesundheitspolitik häufig vor. Dabei geht es, wie schon so oft in den Reformdebatten der letzten Jahre, vor allem um die Beiträge. Es gibt aber auch darüber hinaus einige...
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Koalitionsvertrag
Es ist unstrittig: in der Pflege liegt einiges im Argen. So hat das Thema auch Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Wir dokumentieren wichtige Aussagen zur Pflege.
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Meinungsforschung zur Pflege
In den letzten Monaten wurde in Politik- und Fachkreisen intensiv diskutiert, was Qualität in der Pflege bedeuten und wie das gemessen werden könnte. Patientenverbände spielten dabei nur eine Nebenrolle. Und was denken die...
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