Wenig Schutz für Whistleblower

Fehlverhalten in Medizin oder Pflege geschieht oft hinter verschlossenen Türen. Wenn die Betroffenen - trotz Krankheit oder Behinderung - die Energie haben sich zu wehren, sind Beweise, die vor Gericht stand halten, meist nur schwer zu finden. Oft sehen auch nur Angestellte, das Probleme vermeidbar gewesen wären und Einzelpersonen oder Leitungen Schuld trifft. Wer mit solchen Insider-Informationen an die Öffentlichkeit geht, zum Whistleblower (Hinweisgeber) wird, riskiert den Arbeitsplatz. Der Bundestag hätte die Position von Whistleblowern gesetzlich stärken können. Die Ablehnung der Gesetzesinitiative ist für den DBfK Anlass für Protest.

 

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Problematische IV-Abklärung

Am Anfang ihres Leidensweges stand ein Unfall. Nach dem Schock kam es nicht zur erhofften Erholung. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz scheiterte, weil die psychische Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit nicht mehr...
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Aktuelle Pflegenoten

Die Pflegekassen verkünden: die Pflegenoten sind veröffentlicht. Die Ergebnisse der diesjährigen Prüfungen des MDK sollen über das Internet von jedem Computer aus abrufbar sein. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr...
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Mindestlohn in der Pflege

Schon 1995 wurden Plakate geklebt, um Menschen für die Pflegeberufe zu werben. Aktuell sammelt und veröffentlicht das Gesundheitsministerium Zitate die mit "Ich pflege weil ..." beginnen. Die Verdienstmöglichkeiten werden in den...
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