Wenig Schutz für Whistleblower
Fehlverhalten in Medizin oder Pflege geschieht oft hinter verschlossenen Türen. Wenn die Betroffenen - trotz Krankheit oder Behinderung - die Energie haben sich zu wehren, sind Beweise, die vor Gericht stand halten, meist nur schwer zu finden. Oft sehen auch nur Angestellte, das Probleme vermeidbar gewesen wären und Einzelpersonen oder Leitungen Schuld trifft. Wer mit solchen Insider-Informationen an die Öffentlichkeit geht, zum Whistleblower (Hinweisgeber) wird, riskiert den Arbeitsplatz. Der Bundestag hätte die Position von Whistleblowern gesetzlich stärken können. Die Ablehnung der Gesetzesinitiative ist für den DBfK Anlass für Protest.
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Münster: Veröffentlichung von Pflegenoten einstweilig gestoppt
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Verfahrensstreit um Pflegenoten vor Gericht
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Pflege professionell dokumentieren
Der Landesverband Nordwest des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) bietet MitarbeiterInnen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen eine Reihe von Expertengesprächen an. Die Halbtagesveranstaltungen richten...
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Mehr von der Pflegekasse
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