Wenig Schutz für Whistleblower
Fehlverhalten in Medizin oder Pflege geschieht oft hinter verschlossenen Türen. Wenn die Betroffenen - trotz Krankheit oder Behinderung - die Energie haben sich zu wehren, sind Beweise, die vor Gericht stand halten, meist nur schwer zu finden. Oft sehen auch nur Angestellte, das Probleme vermeidbar gewesen wären und Einzelpersonen oder Leitungen Schuld trifft. Wer mit solchen Insider-Informationen an die Öffentlichkeit geht, zum Whistleblower (Hinweisgeber) wird, riskiert den Arbeitsplatz. Der Bundestag hätte die Position von Whistleblowern gesetzlich stärken können. Die Ablehnung der Gesetzesinitiative ist für den DBfK Anlass für Protest.
Allgemeine News
Viel trinken!
Im Jahr 2003 lag Europa mehrere Wochen lang unter einer Hitzeglocke. Immer wieder ist zu lesen, dass Hitze die Gesundheit gefährdet. In Rheinland Pfalz weiß man es genauer: in den Monaten Juli und August 2003 starben etwa...
mehr Infos
Pflege ist kein Partyservice
Es gibt sie, Buffets auf denen alles stimmt: Das Obst frisch, die Speisen wohltemperiert, die Dekoration hübsch und von allem ist genug vorhanden - und wenn der Preis passt wird, der Partyservice auch gern weiter empfohlen....
mehr Infos
Gemeinsam leben - mit Demenz
Unter dem Motto "Gemeinschaft leben" lädt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft vom 7. bis 9. Oktober nach Braunschweig ein. Der Kongress wendet sich an Menschen mit einer Demenz und ihre Angehörigen, an diejenigen, die haupt-...
mehr Infos
IV-Revision 6b – Sparen, egal wie
Immer neue nackte Kaiser in Potemkinschen Dörfern. Die IV-Revisionen werden vor allem eins: dreister! Ein Vorgeschmack auf das 6. Meisterwerk findet sich bei ivinfo.wordpress.com (Eintrag vom 23.06.2010): “Hier einige...
mehr Infos
Petition: Für die freie Arztwahl in der Psychiatrie
Vor dem Hintergrund der aktuellen gesundheitspolitischen Bestrebungen, das Recht auf freie Arztwahl zukünftig mit einem doppelten (!) Selbstbehalt von 20% zu büssen und Ärzte zur Bildung budgetgesteuerter Netzwerke...
mehr Infos