Wenig Schutz für Whistleblower
Fehlverhalten in Medizin oder Pflege geschieht oft hinter verschlossenen Türen. Wenn die Betroffenen - trotz Krankheit oder Behinderung - die Energie haben sich zu wehren, sind Beweise, die vor Gericht stand halten, meist nur schwer zu finden. Oft sehen auch nur Angestellte, das Probleme vermeidbar gewesen wären und Einzelpersonen oder Leitungen Schuld trifft. Wer mit solchen Insider-Informationen an die Öffentlichkeit geht, zum Whistleblower (Hinweisgeber) wird, riskiert den Arbeitsplatz. Der Bundestag hätte die Position von Whistleblowern gesetzlich stärken können. Die Ablehnung der Gesetzesinitiative ist für den DBfK Anlass für Protest.
Allgemeine News
Bronchoskopie
Die Bronchoskopie dient der Untersuchung der Atemwege und der großen Abzweigungen (Bronchien). Der Begriff Bronchoskopie setzt sich aus den beiden griechischen Wortteilen "bronchus" (= Luftröhre) und "skopein" (= schauen)...
mehr Infos
Altenpflegeschule schließt die Türen
Nach fast 30 Jahren ist Schluss mit der Altenpflegeausbildung in Lilienthal. Die letzten Zeugnisse sind verteilt. Es finden sich nur noch wenige BewerberInnen und die Arbeitsbedingungen seien "so schlecht wie nie" stellt die...
mehr Infos
Wer kritisiert, muss auch mitarbeiten
In der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) kommen die großen gemeinnützigen Träger der Pflege zusammen. Sie sind an der Entwicklung des Systems der Pflegenoten beteiligt und trotz aller Kritik und...
mehr Infos
Managed Care: Verpflichtende Ärztenetzwerke – Erste Reaktionen
Leserbriefe und Replik aus der Primary Care (2010;10: Nr. 13): www.primary-care.ch/pdf_d/2010/2010-13/2010-13-201.PDF Anmerkung zum Artikel: Befürworter von Managed Care und KollegInnen, die sich zu Befürwortern...
mehr Infos
Sozialvertrag Pflege
Wer krank ist, kommt ins Krankenhaus. Wer Pflege braucht, kommt ins Pflegeheim. Das stimmt so nicht und so automatisch will es auch niemand. Es ist gut, dass es ganz verschiedene Möglichkeiten gibt, medizinische und pflegerische...
mehr Infos