Wenig Schutz für Whistleblower
Fehlverhalten in Medizin oder Pflege geschieht oft hinter verschlossenen Türen. Wenn die Betroffenen - trotz Krankheit oder Behinderung - die Energie haben sich zu wehren, sind Beweise, die vor Gericht stand halten, meist nur schwer zu finden. Oft sehen auch nur Angestellte, das Probleme vermeidbar gewesen wären und Einzelpersonen oder Leitungen Schuld trifft. Wer mit solchen Insider-Informationen an die Öffentlichkeit geht, zum Whistleblower (Hinweisgeber) wird, riskiert den Arbeitsplatz. Der Bundestag hätte die Position von Whistleblowern gesetzlich stärken können. Die Ablehnung der Gesetzesinitiative ist für den DBfK Anlass für Protest.
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Bauchlagerung
BauchlagerungIndikation:Â Â Â Â Â Â Bei drohendem oder bestehendem ARDSWenn der pO2 trotz konventioneller Therapie (PEEP, verändertes I:E, DK- Beatmung, FiO2 und sonstigen Lagerungsmaßnahmen) kleiner 90 mmHg Sinn und...
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Wöchentlich 2 Artikel
Sehr geehrte Lesergemeinschaft des PflegebloggerBlogs. Seit nun einiger Zeit waren es viele gewohnt an jedem 2. Tag einen Artikel im Blog vorzufinden, welches ich aus Vorsichtsgründen dann auf 3 Artikel / Woche reduziert...
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Kürzungen in England
Seit vielen Jahren werden in den westlichen Gesellschaften immer wieder neue Anläufe unternommen, um Gesundheitsausgaben zu mindern. Mehr oder weniger hitzig wird häufig auch über Patientensicherheit, kranke Pflegende und...
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