Wenig Schutz für Whistleblower
Fehlverhalten in Medizin oder Pflege geschieht oft hinter verschlossenen Türen. Wenn die Betroffenen - trotz Krankheit oder Behinderung - die Energie haben sich zu wehren, sind Beweise, die vor Gericht stand halten, meist nur schwer zu finden. Oft sehen auch nur Angestellte, das Probleme vermeidbar gewesen wären und Einzelpersonen oder Leitungen Schuld trifft. Wer mit solchen Insider-Informationen an die Öffentlichkeit geht, zum Whistleblower (Hinweisgeber) wird, riskiert den Arbeitsplatz. Der Bundestag hätte die Position von Whistleblowern gesetzlich stärken können. Die Ablehnung der Gesetzesinitiative ist für den DBfK Anlass für Protest.
Allgemeine News
Berufsfachschulen für Rettungssanitäter-Ausbildung und mit Fortbildungen für Pflegende
Über einen Freund, der in Mönchengladbach als Rettungssanitäter arbeitet, bin ich auf die vielen Berufsfachschulen aufmerksam geworden, die Ausbildungen und Weiterbildungen für Rettungssanitäter/innen anbieten. Dazu gehört zum...
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Das Alter macht vor Niemandem halt
Wir alle werden älter. Ob wir es nun wollen oder nicht, der Lauf der Natur lässt sich nunmal nicht ändern. Die Frage ist was passiert, wenn man älter wird. Bei jedem Menschen verhält es sich dabei anders. Viele ältere Menschen...
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Familienpflegezeit gilt ab 2012
Bundesministerin Kristina Schröder hat ihr Konzept der Familienpflegezeit im Bundestag durchgesetzt. 1 Jahr Teilzeit, 1 Jahr Vollzeit und 2 Jahre dreiviertel des Gehalts - und die Arbeitgeber machen's freiwillig. Das funktioniere...
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Die Reform kommt ... irgendwann
Die CDU/CSU Bundestagsfraktion lud zu einer Pflegefachtagung ein. Es wurde auch darüber diskutiert, was nötig ist um Demenzkranke bei der Einstufung in die Pflegestufe weniger ungerecht zu behandeln. Frau Widmann-Mauz fasst...
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Beatmungsparameter
Atemzugvolumen Vt=7-10 ml/kg KG            Atemfrequenz: AF = 10 – 12 / min PEEP: 5 –10 mmHgI:E = 1:1,5 – 1:2inspiratorische O2-Konzentration: 0,3-1,0endexpiratorisches CO2 = ~ 36-45 mmHgnormaler...
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