Wenig Schutz für Whistleblower
Fehlverhalten in Medizin oder Pflege geschieht oft hinter verschlossenen Türen. Wenn die Betroffenen - trotz Krankheit oder Behinderung - die Energie haben sich zu wehren, sind Beweise, die vor Gericht stand halten, meist nur schwer zu finden. Oft sehen auch nur Angestellte, das Probleme vermeidbar gewesen wären und Einzelpersonen oder Leitungen Schuld trifft. Wer mit solchen Insider-Informationen an die Öffentlichkeit geht, zum Whistleblower (Hinweisgeber) wird, riskiert den Arbeitsplatz. Der Bundestag hätte die Position von Whistleblowern gesetzlich stärken können. Die Ablehnung der Gesetzesinitiative ist für den DBfK Anlass für Protest.
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Essen, Schlafen & Sex – Der Unterschied zwischen den Geschlechtern
Ich bin gerade beim Stöbern auf der Webseite des Medical Observers über eine interessante Studie gestoßen, die ich richtig stark finde. Dazu muss ich direkt mal was schreiben und daher hier eine Zusammenfassung dieser wunderbaren...
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(Gastartikel) Wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu versorgen und die Unterbringung in ein Pflegeheim die einzige Alternative ist, sollte man sich sorgfältig informieren und beraten lassen, welcher Heimplatz...
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Pflegealphabet: B wie Bekleidung
Nachdem ich es in den letzten Wochen ja schon öfter befüllt habe (u.a. mit B wie Betten und D wie Depression), habe ich heute erneut einen Artikel für das Pflegealphabet geschrieben. Allerdings musste ich dafür den Buchstaben B...
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Ruinieren AOK & Co die ambulante Pflege?
In der häuslichen Pflege können die Preise von den Pflegediensten nicht frei festgesetzt werden. In Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen, werden die Vergütungssätze festgelegt. Dabei haben große Kassen wie die AOK...
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Das Jahr der Pflege
Bundesgesundheitsminister Rösler hatte 2011 zum "politischen Pflegejahr" erklärt. Trotz mannigfaltiger Ankündigungen war Nachfolger Daniel Bahr nicht in der Lage im Sommer die versprochenen Eckpunkte für eine Pflegereform zu...
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