Wenig Schutz für Whistleblower
Fehlverhalten in Medizin oder Pflege geschieht oft hinter verschlossenen Türen. Wenn die Betroffenen - trotz Krankheit oder Behinderung - die Energie haben sich zu wehren, sind Beweise, die vor Gericht stand halten, meist nur schwer zu finden. Oft sehen auch nur Angestellte, das Probleme vermeidbar gewesen wären und Einzelpersonen oder Leitungen Schuld trifft. Wer mit solchen Insider-Informationen an die Öffentlichkeit geht, zum Whistleblower (Hinweisgeber) wird, riskiert den Arbeitsplatz. Der Bundestag hätte die Position von Whistleblowern gesetzlich stärken können. Die Ablehnung der Gesetzesinitiative ist für den DBfK Anlass für Protest.
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Frohe Weihnachten!
So langsam ist es soweit. Das Gedränge in den Einkaufsstraßen und Shops wird hektischer, die Leute sind nicht mehr so wählerisch, Hauptsache man findet noch irgendwas zum Verschenken. Und auch ich verabschiede mich zum finalen...
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Angekündigte Kostenexplosion abgesagt
Bereits im Juli 2011 veröffentlichte das Statistische Bundesamt eine Auswertung von Krankenhausstatistiken und stellte fest, dass der demografische Wandel nicht zu einer Kostenexplosion im Gesundheitssystem führt. Jetzt hat das...
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Vereinbarkeit von Pflege und Job
Die Gesellschaft für Konsumforschung, kurz GfK, hat eine repräsentative Umfrage unter 500 deutschen Firmen veröffentlicht, die sich mit dem Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ befasst. Das Ergebnis ist ziemlich...
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Das Pflegemuseum
Wenn etwas museumsreif wird, dann gilt es als bedeutend - so gesehen, hat es ziemlich lange gedauert, bis die Pflege es zu einem eigenen Museum gebracht hat. Jetzt gibt es das. In Düsseldorf Kaiserswerth, der Wirkungsstätte der...
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