Wenig Schutz für Whistleblower

Fehlverhalten in Medizin oder Pflege geschieht oft hinter verschlossenen Türen. Wenn die Betroffenen - trotz Krankheit oder Behinderung - die Energie haben sich zu wehren, sind Beweise, die vor Gericht stand halten, meist nur schwer zu finden. Oft sehen auch nur Angestellte, das Probleme vermeidbar gewesen wären und Einzelpersonen oder Leitungen Schuld trifft. Wer mit solchen Insider-Informationen an die Öffentlichkeit geht, zum Whistleblower (Hinweisgeber) wird, riskiert den Arbeitsplatz. Der Bundestag hätte die Position von Whistleblowern gesetzlich stärken können. Die Ablehnung der Gesetzesinitiative ist für den DBfK Anlass für Protest.

 

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Am 29.10.2012, dem Internationalen Tag des Internets, startet eine Aktionswoche. Sie richtet sich an ältere Menschen, die erste Schritte mit Computer und Internet machen möchten. Auftakt ist die Preisverleihung zum Wettbewerb...
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Unterstützung für Angehörige von Demenzkranken

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