Wenig Schutz für Whistleblower

Fehlverhalten in Medizin oder Pflege geschieht oft hinter verschlossenen Türen. Wenn die Betroffenen - trotz Krankheit oder Behinderung - die Energie haben sich zu wehren, sind Beweise, die vor Gericht stand halten, meist nur schwer zu finden. Oft sehen auch nur Angestellte, das Probleme vermeidbar gewesen wären und Einzelpersonen oder Leitungen Schuld trifft. Wer mit solchen Insider-Informationen an die Öffentlichkeit geht, zum Whistleblower (Hinweisgeber) wird, riskiert den Arbeitsplatz. Der Bundestag hätte die Position von Whistleblowern gesetzlich stärken können. Die Ablehnung der Gesetzesinitiative ist für den DBfK Anlass für Protest.

 

Allgemeine News

Demenz - Forschung und Alltag

Seit 10 Jahren arbeitet in Witten das ’Dialog-und Transferzentrum Demenz‘, das Praxiswissen in die Elfenbeintürme und Forschungsergebnisse in die Praxis vermitteln will. Anlass für eine Jubiläumsveranstaltung mit prominenten...
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BURP-Manöver

Es dient der Optimierung der Sicht des Intubierenden auf die Stimmritze. BURP steht für backward upward rightward pressure (Druck nach hinten oben rechts) und ist bezogen auf den Schildknorpel des Patienten. Artikel wurde...
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Sellick-Handgriff

Bei der Intubation mit einem Laryngoskop kann es zum Einsatz des Sellick-Handgriffs kommen. Er dient der Vermeidung des Refluxes von Speisebestandteilen während des Intubationsmanövers in die Atemwege (Aspirationsprophylaxe)....
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