Wenig Schutz für Whistleblower
Fehlverhalten in Medizin oder Pflege geschieht oft hinter verschlossenen Türen. Wenn die Betroffenen - trotz Krankheit oder Behinderung - die Energie haben sich zu wehren, sind Beweise, die vor Gericht stand halten, meist nur schwer zu finden. Oft sehen auch nur Angestellte, das Probleme vermeidbar gewesen wären und Einzelpersonen oder Leitungen Schuld trifft. Wer mit solchen Insider-Informationen an die Öffentlichkeit geht, zum Whistleblower (Hinweisgeber) wird, riskiert den Arbeitsplatz. Der Bundestag hätte die Position von Whistleblowern gesetzlich stärken können. Die Ablehnung der Gesetzesinitiative ist für den DBfK Anlass für Protest.
Allgemeine News
Mehr Pflege in die Krankenhäuser
Auch 2015 werden in Berlin weitgehende Entscheidungen zum Alltag in den Krankenhäusern diskutiert. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) erinnert daran, wie wichtig die Pflegekräfte für die Patientinnen und Patienten...
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Fakten zu den MDK Gutachten
Seit dem die Pflegeversicherung existiert, gibt es Diskussionen um die MDK-Gutachten zur Einstufung in eine Pflegestufe. Das Verfahren ist für Laien eigentlich gar nicht und für Pflegeprofis nur mit Mühe zu verstehen. Diese...
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Verhinderungspflege – Entlastung für den pflegenden Angehörigen
Im Krankheitsfall springt die Verhinderungspflege für den pflegenden Angehörigen ein. Die Pflege kann hierbei von einem ambulanten Dienst oder von anderen Angehörigen übernommen werden.
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Mangelnder Schutz vor Nadelstichverletzungen immer noch problematisch
Die Verletzungsgefahr durch Nadelstiche am Arbeitsplatz ist immer noch Teil des beruflichen Alltags von Pflegefachkräften – und das, obwohl Arbeitgeber und –geberinnen seit März 2014 gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre...
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Große Gehaltsunterschiede in der Pflege
Die Höhe des Gehalts in der Pflegebranche ist von vielen Faktoren, wie dem Beschäftigungsort, der beruflichen Qualifikation und dem Arbeitgeber, abhängig.
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