Wenig Schutz für Whistleblower

Fehlverhalten in Medizin oder Pflege geschieht oft hinter verschlossenen Türen. Wenn die Betroffenen - trotz Krankheit oder Behinderung - die Energie haben sich zu wehren, sind Beweise, die vor Gericht stand halten, meist nur schwer zu finden. Oft sehen auch nur Angestellte, das Probleme vermeidbar gewesen wären und Einzelpersonen oder Leitungen Schuld trifft. Wer mit solchen Insider-Informationen an die Öffentlichkeit geht, zum Whistleblower (Hinweisgeber) wird, riskiert den Arbeitsplatz. Der Bundestag hätte die Position von Whistleblowern gesetzlich stärken können. Die Ablehnung der Gesetzesinitiative ist für den DBfK Anlass für Protest.

 

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Seit dem die Pflegeversicherung existiert, gibt es Diskussionen um die MDK-Gutachten zur Einstufung in eine Pflegestufe. Das Verfahren ist für Laien eigentlich gar nicht und für Pflegeprofis nur mit Mühe zu verstehen. Diese...
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Mangelnder Schutz vor Nadelstichverletzungen immer noch problematisch

Die Verletzungsgefahr durch Nadelstiche am Arbeitsplatz ist immer noch Teil des beruflichen Alltags von Pflegefachkräften – und das, obwohl Arbeitgeber und –geberinnen seit März 2014 gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre...
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Große Gehaltsunterschiede in der Pflege

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