Wenig Schutz für Whistleblower
Fehlverhalten in Medizin oder Pflege geschieht oft hinter verschlossenen Türen. Wenn die Betroffenen - trotz Krankheit oder Behinderung - die Energie haben sich zu wehren, sind Beweise, die vor Gericht stand halten, meist nur schwer zu finden. Oft sehen auch nur Angestellte, das Probleme vermeidbar gewesen wären und Einzelpersonen oder Leitungen Schuld trifft. Wer mit solchen Insider-Informationen an die Öffentlichkeit geht, zum Whistleblower (Hinweisgeber) wird, riskiert den Arbeitsplatz. Der Bundestag hätte die Position von Whistleblowern gesetzlich stärken können. Die Ablehnung der Gesetzesinitiative ist für den DBfK Anlass für Protest.
Allgemeine News
Pflegestatistik
Staatliche Stellen sammeln unglaubliche viele Informationen - auch im Gesundheitswesen. Manches davon wird im Rahmen der
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Der 1. Mai wird im Kalender als
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Weiterbildung zum Neuen Begutachtungsassessment (NBA)
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wird das bestehende Begutachtungsverfahren ab dem 1. Januar 2017 durch ein Neues Begutachtungsassessment (NBA) ersetzt. Ein entsprechender Vortragsblock auf dem ZUKUNFTSTAG ALTENPFLEGE im...
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