Wenig Schutz für Whistleblower
Fehlverhalten in Medizin oder Pflege geschieht oft hinter verschlossenen Türen. Wenn die Betroffenen - trotz Krankheit oder Behinderung - die Energie haben sich zu wehren, sind Beweise, die vor Gericht stand halten, meist nur schwer zu finden. Oft sehen auch nur Angestellte, das Probleme vermeidbar gewesen wären und Einzelpersonen oder Leitungen Schuld trifft. Wer mit solchen Insider-Informationen an die Öffentlichkeit geht, zum Whistleblower (Hinweisgeber) wird, riskiert den Arbeitsplatz. Der Bundestag hätte die Position von Whistleblowern gesetzlich stärken können. Die Ablehnung der Gesetzesinitiative ist für den DBfK Anlass für Protest.
Allgemeine News
Mehr Protest im Krankenhaus
Nach der Aufsehen erregenden Großdemonstration im September legt das Aktionsbündnis zur Rettung der Krankenhäuser nach. Alle Beschäftigten in Deutschlands Kliniken werden aufgerufen, sich am 18. November 2008 um 12 Uhr zu einer...
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Behindertenbeauftrage ein Feigenblatt!
2004 übernahm Anita Knochner den Posten der Behindertenbeauftragten in Bayern. Nach vier Jahren ist sie so entnervt, dass sie die Brocken hinwirft. Ihre Arbeit und ihre Meinung seien nicht gefragt. Sie sei weder in...
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Sterben begleiten
Britische Untersuchungen zeigen, dass zwei Drittel aller Menschen gern zu Hause sterben würden. Nur bei einem Viertel wird dieser Wunsch erfüllt. Die Organisation "Marie Curie Cancer Care" bietet für ganz Großbritannien ambulante...
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Wünsche für das neue Jahr
Zum Jahresende blicke ich zurück auf Notizen aus den letzten 12 Monaten. Es soll mal Zeiten gegeben haben, wo das Wünschen noch geholfen hat. Hier sind meine 'Pflege-Wünsche' für 2014.
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Altenheim und Arzt
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) kam auch eine Vorschrift, dass Altenheime ab 1. Januar 2014 öffentlich darüber informieren müssen, ob und in welcher Weise mit ärztlichen und fachärztlichen Praxen zusammengearbeitet...
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