Pflegende im Erbrecht
Nach den Beschlüssen zur Patientenverfügung wird auf den letzten Metern der Legislaturperiode auch noch das Erbrecht reformiert. Ein Teil des Pakets soll pflegende Angehörige besser stellen. "Menschen werden immer älter. Die Anzahl pflegebedürftiger Personen steigt. Zwei Drittel der auf Pflege angewiesenen Personen werden nicht in einem Pflegeheim, sondern im eigenen Zuhause versorgt. Viele Angehörige erbringen hier wichtige Leistungen. Gerade im Erbfall müssen sie besser als bisher berücksichtigt werden können", betonte Ministerin Zypries. Über eine entsprechende Vorlage des Justizministeriums soll am 2. Juli vom Bundestag beschlossen werden.
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Von Oktober 2008 bis Frühjahr 2009 hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) eine bundesweite Umfrage unter Pflegekräften zu ihrem beruflichen Alltag durchgeführt. Abgefragt wurden u. a. Aspekte der...
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Die Gesundheitssysteme in Europa
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Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft
Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten...
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Heimaufsicht
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