Pflegende im Erbrecht

Nach den Beschlüssen zur Patientenverfügung wird auf den letzten Metern der Legislaturperiode auch noch das Erbrecht reformiert. Ein Teil des Pakets soll pflegende Angehörige besser stellen. "Menschen werden immer älter. Die Anzahl pflegebedürftiger Personen steigt. Zwei Drittel der auf Pflege angewiesenen Personen werden nicht in einem Pflegeheim, sondern im eigenen Zuhause versorgt. Viele Angehörige erbringen hier wichtige Leistungen. Gerade im Erbfall müssen sie besser als bisher berücksichtigt werden können", betonte Ministerin Zypries. Über eine entsprechende Vorlage des Justizministeriums soll am 2. Juli vom Bundestag beschlossen werden.

Allgemeine News

Ohrenkuss

"Vieles was man hört, geht in den Kopf hinein, und das meiste geht auch wieder heraus. Nur das wirklich wichtige bleibt im Kopf - und dann ist es ein Ohrenkuss." So erklären die Menschen mit Down-Syndrom, die seit über 10 Jahren...
mehr Infos

Expertengespräche für Praktiker

Der Landesverband Nordwest des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) bietet MitarbeiterInnen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen eine Reihe von Expertengesprächen an. Die Halbtagesveranstaltungen richten...
mehr Infos

Reaktionen auf den Koalitionsvertrag

In den Reaktionen auf den Koalitionsvertrag kommt die Gesundheitspolitik häufig vor. Dabei geht es, wie schon so oft in den Reformdebatten der letzten Jahre, vor allem um die Beiträge. Es gibt aber auch darüber hinaus einige...
mehr Infos

Koalitionsvertrag

Es ist unstrittig: in der Pflege liegt einiges im Argen. So hat das Thema auch Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Wir dokumentieren wichtige Aussagen zur Pflege.
mehr Infos

Meinungsforschung zur Pflege

In den letzten Monaten wurde in Politik- und Fachkreisen intensiv diskutiert, was Qualität in der Pflege bedeuten und wie das gemessen werden könnte. Patientenverbände spielten dabei nur eine Nebenrolle. Und was denken die...
mehr Infos