Pflegende im Erbrecht

Nach den Beschlüssen zur Patientenverfügung wird auf den letzten Metern der Legislaturperiode auch noch das Erbrecht reformiert. Ein Teil des Pakets soll pflegende Angehörige besser stellen. "Menschen werden immer älter. Die Anzahl pflegebedürftiger Personen steigt. Zwei Drittel der auf Pflege angewiesenen Personen werden nicht in einem Pflegeheim, sondern im eigenen Zuhause versorgt. Viele Angehörige erbringen hier wichtige Leistungen. Gerade im Erbfall müssen sie besser als bisher berücksichtigt werden können", betonte Ministerin Zypries. Über eine entsprechende Vorlage des Justizministeriums soll am 2. Juli vom Bundestag beschlossen werden.

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Vom Bett zum Stuhl

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