Pflegende im Erbrecht
Nach den Beschlüssen zur Patientenverfügung wird auf den letzten Metern der Legislaturperiode auch noch das Erbrecht reformiert. Ein Teil des Pakets soll pflegende Angehörige besser stellen. "Menschen werden immer älter. Die Anzahl pflegebedürftiger Personen steigt. Zwei Drittel der auf Pflege angewiesenen Personen werden nicht in einem Pflegeheim, sondern im eigenen Zuhause versorgt. Viele Angehörige erbringen hier wichtige Leistungen. Gerade im Erbfall müssen sie besser als bisher berücksichtigt werden können", betonte Ministerin Zypries. Über eine entsprechende Vorlage des Justizministeriums soll am 2. Juli vom Bundestag beschlossen werden.
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Demenz - Forschung und Alltag
Seit 10 Jahren arbeitet in Witten das ’Dialog-und Transferzentrum Demenz‘, das Praxiswissen in die Elfenbeintürme und Forschungsergebnisse in die Praxis vermitteln will. Anlass für eine Jubiläumsveranstaltung mit prominenten...
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BURP-Manöver
Es dient der Optimierung der Sicht des Intubierenden auf die Stimmritze. BURP steht für backward upward rightward pressure (Druck nach hinten oben rechts) und ist bezogen auf den Schildknorpel des Patienten. Artikel wurde...
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Sellick-Handgriff
Bei der Intubation mit einem Laryngoskop kann es zum Einsatz des Sellick-Handgriffs kommen. Er dient der Vermeidung des Refluxes von Speisebestandteilen während des Intubationsmanövers in die Atemwege (Aspirationsprophylaxe)....
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