Pflegende im Erbrecht

Nach den Beschlüssen zur Patientenverfügung wird auf den letzten Metern der Legislaturperiode auch noch das Erbrecht reformiert. Ein Teil des Pakets soll pflegende Angehörige besser stellen. "Menschen werden immer älter. Die Anzahl pflegebedürftiger Personen steigt. Zwei Drittel der auf Pflege angewiesenen Personen werden nicht in einem Pflegeheim, sondern im eigenen Zuhause versorgt. Viele Angehörige erbringen hier wichtige Leistungen. Gerade im Erbfall müssen sie besser als bisher berücksichtigt werden können", betonte Ministerin Zypries. Über eine entsprechende Vorlage des Justizministeriums soll am 2. Juli vom Bundestag beschlossen werden.

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Seit dem die Pflegeversicherung existiert, gibt es Diskussionen um die MDK-Gutachten zur Einstufung in eine Pflegestufe. Das Verfahren ist für Laien eigentlich gar nicht und für Pflegeprofis nur mit Mühe zu verstehen. Diese...
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Mangelnder Schutz vor Nadelstichverletzungen immer noch problematisch

Die Verletzungsgefahr durch Nadelstiche am Arbeitsplatz ist immer noch Teil des beruflichen Alltags von Pflegefachkräften – und das, obwohl Arbeitgeber und –geberinnen seit März 2014 gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre...
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