Patientenverfügungen gesetzlich geregelt
Es kann Situationen geben, in denen man sich nicht mehr selbst zu einer Therapieentscheidung äußern kann. In einer Patientenverfügung kann schriftlich festgelegt werden, welche Wünsche für die eigene gesundheitliche Versorgung bestehen. Der scheidende Bundestag hat die lange diskutierten Fragen zur Patientenverfügung noch mit einer Gesetzesnovelle beantwortet. Die neuen Regelungen verkleinern juristische und medizinische Ermessensspielräume und bringen mehr Rechtssicherheit für schwierige Entscheidungen am Lebensende. Das zusammen mit dem Beschluss auch neue Fragen gestellt und Situationen beschrieben werden, die erst durch die neuen Regelungen problematische werden, liegt wohl in der Natur der Sache.
Allgemeine News
Wandkalender: Blickfänge
'Blickfänge 2012 - vom Augenmaß überwältigt' ist der Titel eines Wandkalenders der Lebenshilfe Bamberg. Ausdrucksvolle Portraits und kunstvolle Bilder von Sonja Eichfelder, die gute Laune verbreiten, begleiten durch das Jahr.
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Buchverlosung “Demenz natürlich behandeln†und ein Interview mit der Autorin Frau Dr. Flemmer
Wie Ende letzten Jahres versprochen, werde ich auch in diesem Jahr wieder ein paar Bücher an euch verlosen und auch interessante Interviews rund um das Thema Pflege führen. Diesmal findet sich sogar beides in einem Artikel,...
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Pflege irgendwie reformieren
Die Koalition möchte in die Schlagzeilen kommen. Deshalb wird beschlossen, dass es im Jahr der nächsten Bundestagswahl etwas mehr Geld für Demenzkranke und pflegende Angehörige geben soll. Phillip Rösler hatte mit seinem "Jahr...
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Referendum gegen Managed Care-Vorlage – Die Position der Kinderärzte Schweiz
Stellungnahme der Kinderärzte Schweiz zur Managed Care-Vorlage und das zustande gekommene Referendum
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Gibt es ein gutes Leben mit Alzheimer? Aber ja!
Christian Zimmermann weiß, wovon er spricht: Er selbst lebt seit einigen Jahren mit der Diagnose. Mit Peter Wißmann schreibt er – als erster Demenzbetroffener überhaupt – seine Erfahrungen auf. In persönlichen Schilderungen, mit...
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