Patientenverfügungen gesetzlich geregelt
Es kann Situationen geben, in denen man sich nicht mehr selbst zu einer Therapieentscheidung äußern kann. In einer Patientenverfügung kann schriftlich festgelegt werden, welche Wünsche für die eigene gesundheitliche Versorgung bestehen. Der scheidende Bundestag hat die lange diskutierten Fragen zur Patientenverfügung noch mit einer Gesetzesnovelle beantwortet. Die neuen Regelungen verkleinern juristische und medizinische Ermessensspielräume und bringen mehr Rechtssicherheit für schwierige Entscheidungen am Lebensende. Das zusammen mit dem Beschluss auch neue Fragen gestellt und Situationen beschrieben werden, die erst durch die neuen Regelungen problematische werden, liegt wohl in der Natur der Sache.
Allgemeine News
ARD-Themenwoche "Leben mit dem Tod"
Wie gehen wir mit dem Sterben und dem Tod um? Dieser Frage widmet sich die ARD ab heute bundesweit im Fernsehen, im Radio und im Internet. Unter dem Motto "Leben mit dem Tod" soll die ARD-Themenwoche 2012 helfen, Sprachlosigkeit...
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200 mal Dr. med. Mabuse
Seit 36 Jahren sorgt die Zeitschrift Dr. med. Mabuse, Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe, für einen kritischen Blick auf die Gesundheits‐ und Sozialpolitik. Die Zeitschrift ist ein Forum für Beiträge und Debatten, die alle...
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Billige Altenpflege
Der Bundestagsabgeordnete Willi Zylajew spekuliert öffentlich über die Versorgung von pflegebedürftigen alten Menschen im Ausland. Kassenvertreter können dem einiges abgewinnen. Zum Geburtstag des Opas nach Thailand?
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Ab 2013 wieder ohne
Am 4.11.2012 haben sich die Spitzenleute der Regierungskoalition darauf geeinigt, dass die Praxisgebühr abgeschafft wird. Ab 2013 müssen die 10 Euro nicht mehr verlangt werden. Für Kranke, Pflegende und Praxisteams ein Grund zur...
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Gesund und lange im Beruf
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist auch für die Arbeitsbereiche der Pflegeberufe zuständig. Deshalb wurde dort eine Runde von Profis zusammengeholt, die sich mit der Zukunft der Pflege...
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