Patientenverfügungen gesetzlich geregelt
Es kann Situationen geben, in denen man sich nicht mehr selbst zu einer Therapieentscheidung äußern kann. In einer Patientenverfügung kann schriftlich festgelegt werden, welche Wünsche für die eigene gesundheitliche Versorgung bestehen. Der scheidende Bundestag hat die lange diskutierten Fragen zur Patientenverfügung noch mit einer Gesetzesnovelle beantwortet. Die neuen Regelungen verkleinern juristische und medizinische Ermessensspielräume und bringen mehr Rechtssicherheit für schwierige Entscheidungen am Lebensende. Das zusammen mit dem Beschluss auch neue Fragen gestellt und Situationen beschrieben werden, die erst durch die neuen Regelungen problematische werden, liegt wohl in der Natur der Sache.
Allgemeine News
Demenz bremsen
Allerlei soll es geben, was den Verlauf einer Demenzerkrankung günstig beeinflussen kann. Eine Untersuchung im Auftrag des Gesundheitsministeriums zeigt, das es auch viel versprechende Ansätze jenseits von Medikamenten gibt. Mit...
mehr Infos
100 Jahre Pflege studieren
An der Universität in Halle konnte im Juni gefeiert werden, dass vor 100 Jahren der erste Studienplan für leitende Pflegekräfte verabschiedet wurde. Auf der Internetseite sind viele Materialien eines dazu gehaltenen Symposiums zu...
mehr Infos
Pflege unter Palmen
Leben wo andere Urlaub machen. Das hört sich interessant an. So tauchen in den Medien mehr und mehr Berichte über Pflegebedürftige auf, die außerhalb Deutschlands, ja außerhalb Europas leben. Eine zweiteilige TV-Reportage des WDR...
mehr Infos
Demenz mit Migrationshintergrund
Für pflegende Angehörige ist es nicht einfach, neben den Herausforderungen des Alltags, von Unterstützungs- und Informationsangeboten zu erfahren. Das ist auch eine Folge davon, dass im deutschen Gesundheitssystem sehr viele...
mehr Infos