Patientenverfügungen gesetzlich geregelt

Es kann Situationen geben, in denen man sich nicht mehr selbst zu einer Therapieentscheidung äußern kann. In einer Patientenverfügung kann schriftlich festgelegt werden, welche Wünsche für die eigene gesundheitliche Versorgung bestehen. Der scheidende Bundestag hat die lange diskutierten Fragen zur Patientenverfügung noch mit einer Gesetzesnovelle beantwortet. Die neuen Regelungen verkleinern juristische und medizinische Ermessensspielräume und bringen mehr Rechtssicherheit für schwierige Entscheidungen am Lebensende. Das zusammen mit dem Beschluss auch neue Fragen gestellt und Situationen beschrieben werden, die erst durch die neuen Regelungen problematische werden, liegt wohl in der Natur der Sache.

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Klassifizierung nach Cormack und Lehane Mit dieser Klassifizierung wird die direkte Sichtbarkeit von Teilen des Kehlkopfes und der Stimmritze, unter Laryngoskopie während einer endotrachealen Intubation beschrieben. Dabei wird...
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Wachintubation

Die bronchoskopische Wachintubation ist ein Standardverfahren bei voraussehbarem „schwierigem Atemweg“. Mögliche Gründe dafür sind anatomische Besonderheiten wie Missbildungen, Tumorerkrankung der oberen Atemwege, sowie OP`s in...
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Junge Pflege | Fotos

ÜBER Pflegebedürftige und Pflegende wird oft berichtet. Meist über ihre Köpfe hinweg - und daher häufig verzerrt. Die AG Junge Pflege Nordost sucht Bilder, die den Alltag von Profis in Sorgeberufen realistisch und/oder kreativ...
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