Patientenverfügungen gesetzlich geregelt
Es kann Situationen geben, in denen man sich nicht mehr selbst zu einer Therapieentscheidung äußern kann. In einer Patientenverfügung kann schriftlich festgelegt werden, welche Wünsche für die eigene gesundheitliche Versorgung bestehen. Der scheidende Bundestag hat die lange diskutierten Fragen zur Patientenverfügung noch mit einer Gesetzesnovelle beantwortet. Die neuen Regelungen verkleinern juristische und medizinische Ermessensspielräume und bringen mehr Rechtssicherheit für schwierige Entscheidungen am Lebensende. Das zusammen mit dem Beschluss auch neue Fragen gestellt und Situationen beschrieben werden, die erst durch die neuen Regelungen problematische werden, liegt wohl in der Natur der Sache.
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Demenz - Forschung und Alltag
Seit 10 Jahren arbeitet in Witten das ’Dialog-und Transferzentrum Demenz‘, das Praxiswissen in die Elfenbeintürme und Forschungsergebnisse in die Praxis vermitteln will. Anlass für eine Jubiläumsveranstaltung mit prominenten...
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BURP-Manöver
Es dient der Optimierung der Sicht des Intubierenden auf die Stimmritze. BURP steht für backward upward rightward pressure (Druck nach hinten oben rechts) und ist bezogen auf den Schildknorpel des Patienten. Artikel wurde...
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Sellick-Handgriff
Bei der Intubation mit einem Laryngoskop kann es zum Einsatz des Sellick-Handgriffs kommen. Er dient der Vermeidung des Refluxes von Speisebestandteilen während des Intubationsmanövers in die Atemwege (Aspirationsprophylaxe)....
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