Patientenverfügungen gesetzlich geregelt
Es kann Situationen geben, in denen man sich nicht mehr selbst zu einer Therapieentscheidung äußern kann. In einer Patientenverfügung kann schriftlich festgelegt werden, welche Wünsche für die eigene gesundheitliche Versorgung bestehen. Der scheidende Bundestag hat die lange diskutierten Fragen zur Patientenverfügung noch mit einer Gesetzesnovelle beantwortet. Die neuen Regelungen verkleinern juristische und medizinische Ermessensspielräume und bringen mehr Rechtssicherheit für schwierige Entscheidungen am Lebensende. Das zusammen mit dem Beschluss auch neue Fragen gestellt und Situationen beschrieben werden, die erst durch die neuen Regelungen problematische werden, liegt wohl in der Natur der Sache.
Allgemeine News
Generationenübergreifend gut
Zum Jahresende veröffentlicht der Verband der Ersatzkassen die Träger des Zukunftspreises, der in diesem Jahr für Projekte vergeben wird, die mehrere Generationen miteinander verbinden. Erzählcafé, Mittagstisch, Schulkooperation,...
mehr Infos
CARECAMP
Sonja, Dorothee und David. Drei Menschen, die nicht darauf warten, dass große Institutionen Kongresse anbieten. Sie organisieren gemeinsames Lernen von Pflegeprofis selbst. Zum zweiten Mal wird zum CARECAMP eingeladen. Inhalte...
mehr Infos
Demenz im Krankenhaus
Viele Menschen mit Demenz haben nicht nur diese Krankheit, sondern auch andere Beschwerden, die einen Krankenhausaufenthalt nötig machen können. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft veranstaltete eine Tagung über Möglichkeiten,...
mehr Infos
Die Nacht in deutschen Pflegeheimen
An der Uni Witten/Herdecke wurden 2014 Untersuchungsergebnisse zur nächtlichen Versorgung in deutschen Krankenhäusern veröffentlicht. Manche Nachtwache bekam so die Möglichkeit die Rahmenbedingungen der eigenen Arbeit zumindest...
mehr Infos