Patientenverfügungen gesetzlich geregelt

Es kann Situationen geben, in denen man sich nicht mehr selbst zu einer Therapieentscheidung äußern kann. In einer Patientenverfügung kann schriftlich festgelegt werden, welche Wünsche für die eigene gesundheitliche Versorgung bestehen. Der scheidende Bundestag hat die lange diskutierten Fragen zur Patientenverfügung noch mit einer Gesetzesnovelle beantwortet. Die neuen Regelungen verkleinern juristische und medizinische Ermessensspielräume und bringen mehr Rechtssicherheit für schwierige Entscheidungen am Lebensende. Das zusammen mit dem Beschluss auch neue Fragen gestellt und Situationen beschrieben werden, die erst durch die neuen Regelungen problematische werden, liegt wohl in der Natur der Sache.

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Sterben begleiten

Britische Untersuchungen zeigen, dass zwei Drittel aller Menschen gern zu Hause sterben würden. Nur bei einem Viertel wird dieser Wunsch erfüllt. Die Organisation "Marie Curie Cancer Care" bietet für ganz Großbritannien ambulante...
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Zum Jahresende blicke ich zurück auf Notizen aus den letzten 12 Monaten. Es soll mal Zeiten gegeben haben, wo das Wünschen noch geholfen hat. Hier sind meine 'Pflege-Wünsche' für 2014.
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Altenheim und Arzt

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