Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft

Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.

Allgemeine News

Schmerzmanagement

Der Landesverband Nordwest des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) bietet MitarbeiterInnen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen eine Reihe von Expertengesprächen an. Die Halbtagesveranstaltungen richten...
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Feministinnen werden für Patientinnenschulung ausgezeichnet

Der Preis "Vorbildliche Praxis 2009 - Gesundheitsförderung" wird gemeinsam von der BKK, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und dem Kooperationsverbund "Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten" vergeben. Er...
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Problematische IV-Abklärung

Am Anfang ihres Leidensweges stand ein Unfall. Nach dem Schock kam es nicht zur erhofften Erholung. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz scheiterte, weil die psychische Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit nicht mehr...
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Aktuelle Pflegenoten

Die Pflegekassen verkünden: die Pflegenoten sind veröffentlicht. Die Ergebnisse der diesjährigen Prüfungen des MDK sollen über das Internet von jedem Computer aus abrufbar sein. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr...
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Mindestlohn in der Pflege

Schon 1995 wurden Plakate geklebt, um Menschen für die Pflegeberufe zu werben. Aktuell sammelt und veröffentlicht das Gesundheitsministerium Zitate die mit "Ich pflege weil ..." beginnen. Die Verdienstmöglichkeiten werden in den...
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