Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft

Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.

Allgemeine News

Pflegereform 2010???

2008 gelang es der damaligen Regierungskoalition eine Pflegereform zu beschließen. Dadurch wurden einige Probleme, die seit Jahren diskutiert wurden, endlich gelöst (mehr oder weniger). Leider gelang es Schwarz-Rot nicht,...
mehr Infos

Patiententestamente

Wie ein Testament zu schreiben ist und was damit geregelt werden kann ist Sache von Rechtskundigen. Wer Patient ist geht zum Arzt. Diese beiden Professionen haben in den letzten Jahren die Diskussionen über...
mehr Infos

Gleicher Service - gegensätzliche Noten

Im Kreis Steinfurt liegen zwei Altenheime direkt nebeneinander. Ein Träger, eine Leitung, gleiches Konzept. Das Essen kommt aus einer gemeinsamen Küche und erhält von dem einen MDK-Prüfer ein "sehr gut", von dem anderen ein...
mehr Infos

Caritas Köln hat Klage eingereicht

Die CBT – Caritas-Betriebsführungs- und Trägergesellschaft mbH (Köln) ist die Dachorganisation für 29 Altenheime und Seniorenwohnanlagen. Für eine Klage gegen die Pflegenoten hat man sich die Unterstützung des erfahrenen...
mehr Infos

Nichts hinzuzufügen

Mittelalter Patient, ehemals Unternehmer, selbständig, überraschender Privatkonkurs nach folgenschwerer Fehlhandlung. Gläubigerklagen, Gerichtsverhandlungen, existenzielle Ängste. Im weiteren Verlauf auch...
mehr Infos