Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft
Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.
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