Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft
Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.
Allgemeine News
Bronchoskopie
Die Bronchoskopie dient der Untersuchung der Atemwege und der großen Abzweigungen (Bronchien). Der Begriff Bronchoskopie setzt sich aus den beiden griechischen Wortteilen "bronchus" (= Luftröhre) und "skopein" (= schauen)...
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Altenpflegeschule schließt die Türen
Nach fast 30 Jahren ist Schluss mit der Altenpflegeausbildung in Lilienthal. Die letzten Zeugnisse sind verteilt. Es finden sich nur noch wenige BewerberInnen und die Arbeitsbedingungen seien "so schlecht wie nie" stellt die...
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Wer kritisiert, muss auch mitarbeiten
In der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) kommen die großen gemeinnützigen Träger der Pflege zusammen. Sie sind an der Entwicklung des Systems der Pflegenoten beteiligt und trotz aller Kritik und...
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Managed Care: Verpflichtende Ärztenetzwerke – Erste Reaktionen
Leserbriefe und Replik aus der Primary Care (2010;10: Nr. 13): www.primary-care.ch/pdf_d/2010/2010-13/2010-13-201.PDF Anmerkung zum Artikel: Befürworter von Managed Care und KollegInnen, die sich zu Befürwortern...
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Sozialvertrag Pflege
Wer krank ist, kommt ins Krankenhaus. Wer Pflege braucht, kommt ins Pflegeheim. Das stimmt so nicht und so automatisch will es auch niemand. Es ist gut, dass es ganz verschiedene Möglichkeiten gibt, medizinische und pflegerische...
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