Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft

Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.

Allgemeine News

Alter(n) ist vielfältig!

In vielen Städten und Gemeinden wird fleißig überlegt, welche Angebote für Menschen in der nachberuflichen Lebensphase interessant sein könnten. Für die Großstadt Essen wurden solche Aktivitäten in einem Ideenhandbuch...
mehr Infos

Gesunde Kranke

Der medizinische Fortschritt hat als neue Zielgruppe „gesunde Kranke“ hervorgebracht. Das sind Menschen, die froh und munter leben können, aber - wissenschaftlich gemessen - ein höheres Risiko als üblich haben, zukünftig krank zu...
mehr Infos

Hauptschüler werden Servicehelfer – Neues Ausbildungsmodell hat sich bewährt

Die zweijährige Ausbildung zum Servicehelfer haben seit 2007 in Baden-Württemberg 83 Hauptschüler absolviert. Aktuell sind 39 junge Leute bei zehn Trägern mit den Profilen Hauswirtschaft in der Pflege oder Gastronomie an Kliniken...
mehr Infos

Pflegekammer in NRW

In Nordrhein-Westfalen wurde eine Onlinepetition eingerichtet, um die Landespolitik auf die Bedeutung einer Pflegekammer hinzuweisen. Die Unterschriftenliste wurde von Jan Wollermann (Gesundheits- und Krankenpfleger) eingerichtet...
mehr Infos

VielfALTenpflege

Wer zu Hause nicht mehr allein zurecht kommt, kann meist zwischen mehreren Altenheimen wählen - die ähneln sich aber sehr. Das liegt auch daran, dass bürokratische Vorschriften zur Altenpflege viele Einschränkungen und wenig...
mehr Infos