Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft

Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.

Allgemeine News

Berufsfachschulen für Rettungssanitäter-Ausbildung und mit Fortbildungen für Pflegende

Über einen Freund, der in Mönchengladbach als Rettungssanitäter arbeitet, bin ich auf die vielen Berufsfachschulen aufmerksam geworden, die Ausbildungen und Weiterbildungen für Rettungssanitäter/innen anbieten. Dazu gehört zum...
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Das Alter macht vor Niemandem halt

Wir alle werden älter. Ob wir es nun wollen oder nicht, der Lauf der Natur lässt sich nunmal nicht ändern. Die Frage ist was passiert, wenn man älter wird. Bei jedem Menschen verhält es sich dabei anders. Viele ältere Menschen...
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Familienpflegezeit gilt ab 2012

Bundesministerin Kristina Schröder hat ihr Konzept der Familienpflegezeit im Bundestag durchgesetzt. 1 Jahr Teilzeit, 1 Jahr Vollzeit und 2 Jahre dreiviertel des Gehalts - und die Arbeitgeber machen's freiwillig. Das funktioniere...
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Die Reform kommt ... irgendwann

Die CDU/CSU Bundestagsfraktion lud zu einer Pflegefachtagung ein. Es wurde auch darüber diskutiert, was nötig ist um Demenzkranke bei der Einstufung in die Pflegestufe weniger ungerecht zu behandeln. Frau Widmann-Mauz fasst...
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Beatmungsparameter

Atemzugvolumen Vt=7-10 ml/kg KG            Atemfrequenz: AF = 10 – 12 / min PEEP: 5 –10 mmHgI:E = 1:1,5 – 1:2inspiratorische O2-Konzentration: 0,3-1,0endexpiratorisches CO2 = ~ 36-45 mmHgnormaler...
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