Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft

Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.

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Essen, Schlafen & Sex – Der Unterschied zwischen den Geschlechtern

Ich bin gerade beim Stöbern auf der Webseite des Medical Observers über eine interessante Studie gestoßen, die ich richtig stark finde. Dazu muss ich direkt mal was schreiben und daher hier eine Zusammenfassung dieser wunderbaren...
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In der häuslichen Pflege können die Preise von den Pflegediensten nicht frei festgesetzt werden. In Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen, werden die Vergütungssätze festgelegt. Dabei haben große Kassen wie die AOK...
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Das Jahr der Pflege

Bundesgesundheitsminister Rösler hatte 2011 zum "politischen Pflegejahr" erklärt. Trotz mannigfaltiger Ankündigungen war Nachfolger Daniel Bahr nicht in der Lage im Sommer die versprochenen Eckpunkte für eine Pflegereform zu...
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