Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft

Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.

Allgemeine News

Frohe Weihnachten!

So langsam ist es soweit. Das Gedränge in den Einkaufsstraßen und Shops wird hektischer, die Leute sind nicht mehr so wählerisch, Hauptsache man findet noch irgendwas zum Verschenken. Und auch ich verabschiede mich zum finalen...
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Angekündigte Kostenexplosion abgesagt

Bereits im Juli 2011 veröffentlichte das Statistische Bundesamt eine Auswertung von Krankenhausstatistiken und stellte fest, dass der demografische Wandel nicht zu einer Kostenexplosion im Gesundheitssystem führt. Jetzt hat das...
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So viele Studien – ein Überblick

In den letzten Wochen habe ich ja zwei Artikel zu verschiedenen Studien hier und hier veröffentlicht und kommentiert. Bei der täglichen Recherche sind mir aber noch weitere Studien aufgefallen, die ich euch nicht enthalten möchte...
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Vereinbarkeit von Pflege und Job

Die Gesellschaft für Konsumforschung, kurz GfK, hat eine repräsentative Umfrage unter 500 deutschen Firmen veröffentlicht, die sich mit dem Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ befasst. Das Ergebnis ist ziemlich...
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Das Pflegemuseum

Wenn etwas museumsreif wird, dann gilt es als bedeutend - so gesehen, hat es ziemlich lange gedauert, bis die Pflege es zu einem eigenen Museum gebracht hat. Jetzt gibt es das. In Düsseldorf Kaiserswerth, der Wirkungsstätte der...
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