Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft
Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.
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Gewinner der Verlosung des Buchs „Gerichte mit Geschichte“
Hallo, da bin ich wieder. Heute sogar schon zu zweitem Mal. Es wurde sich in den Kommentaren ja schon „beschwert“, aber natürlich habe ich mein Gewinnspiel nicht vergessen Daher hole ich heute die Auslosung und Bekanntgabe des...
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Na, Sonnenbrand geholt am Wochenende?
Heute morgen hat meine Freundin zu mir gesagt, dass ich am Wochenende richtig Farbe bekommen habe. Und das ist auch gut so, denn nachdem ich ausgiebig im Internet shoppen war, habe ich mich am Samstag (zugegebenermaßen)...
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Fakten vom Medizinischen Dienst
'Die Qualität der Pflege in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten hat sich verbessert.' So beschreibt der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) die wichtigste Erkenntnis seines dritten...
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Artikel Schwäbische Zeitung – „Ein Privater macht es nicht per se besser“
Der Geschäftsführer des Klinikums Friedrichshafen Johannes Weindel schaltet sich in die Debatte um die Krankenhäuser im Kreis Biberach ein: Der Geschäftsführer des Klinikums Friedrichshafen plädiert dafür, dass die Kliniken...
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Gib deine Stimme ab!
Vom 11. bis 24. April findet noch die Verdi Mitgliederbefragung zum Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst statt. Nur wenn eine Mehrheit zustimmt, will der Vorstand die ausgehandelte Lösung unterschreiben. Mehr Infos findet...
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