Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft

Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.

Allgemeine News

Zu viel Stress in Pflegeberufen – Politik ignoriert Verantwortung

Aus dem Bundesarbeitsministerium kommt der Stressreport 2012. Es wird berichtet, dass die Pflegeprofis besonders unter Stress am Arbeitsplatz leiden und besonders häufig vorzeitig in Rente gehen. Der DBfK nimmt das zum...
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Alt werden in der Arbeitswelt

Die Körber Stiftung ist seit Jahren in dem Projekt "Alter neu erfinden" aktiv. Die umtriebige Stiftung hat eine intensive Befragung in Auftrag gegeben, die sich mit den Einstellungen der Deutschen zu Altern und Erwerbsarbeit...
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Organspende – fast schon ein Unwort

Das Thema Organspende hatte es schon immer schwer. Mit Vorurteilen und Halbwissen genährt durch Filme wie “Fleisch” und “Coma” ist dieses Wort eher negativ als positiv besetzt. Die Vorkomnisse in...
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Caritas: Qualität hat ihren Preis

Die Barmer GEK hat verglichen, was die Versorgung in Altenheimen in den verschiedenen Bundesländern kostet. Es wurde bestätig, was das NRW Sozialministerium schon 2008 meldete: in NRW ist es kostspieliger als anderswo. Die...
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Zu Hause sterben

'Nicht an Schläuchen hängen' möchten die meisten Menschen, wenn sie nach Sterben und Tod gefragt werden. In Deutschland, wie in den meisten Industriestaaten, wird aber viel häufiger im Krankenhaus gestorben als zu Hause, im Kreis...
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