Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft

Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.

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Wochenrückblick KW 10 – Ambulante Pflege soll gefördert werden

Ambulante Pflege soll gefördert werden Nach Angaben der nordrhein-westfälischen Landesregierung soll zukünftig weniger in den Ausbau stationärer Pflegeeinrichtungen investiert werden. Vielmehr soll der Ausbau der ambulanten...
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'Männer pflegen Autos. Oder Werkzeuge. Oder den Garten. Diese Vorurteile beschreibt Christel Bienstein in der aktuellen Ausgabe von 'Angehörige pflegen'. Sie weist darauf hin, dass 2013 viele Männer Babys versorgen oder wichtige...
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