Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft

Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.

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Der vdek-Zukunftspreis: "Alterung der Migrationsgeneration"

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Winterliche Wegeunfälle

Der Winter kommt doch noch auf  mitteleuropäischen Wegen und Straßen an.Ein paar Tipps für mehr Sicherheit, denn Vorbeugen ist besser als Stürtzen.Professor Reinhard Hoffmann (Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und...
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