Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft
Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.
Allgemeine News
IV und Schmerzen – Fallbeispiel im "Beobachter"
Die im Rahmen der verschiedenen IV-Revisionen immer systematischer und mit Hilfe der aktuellen Rechtsprechung immer rechtsverbindlicher erfolgende Zurückweisung kranker Menschen mit schwer objektivierbaren Diagnosen (z. B....
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Über Pflegetagebücher
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Kopfprämien für Pflegeprofis
Der Fachkräftemangel im Pflegebereich trägt hin und wieder seltsame Blüten. Kopfprämien zu zahlen, wenn eine Pflegefachkraft vermittelt wird, ist eine davon. Aus Bayern kommt ein deftiger Kommentar dazu: 'Unding' und...
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Caritas: Wir haben etwas in der Pflegepolitik bewegt
Seit 2009 werden Pflegenoten für die Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenpflege vergeben. Sie sind schwer umstritten. Der Caritasverband Münster unternimmt seit 2011 einen Praxistest mit den 'Pflegenoten 2.0'. Die...
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Hilfreiche Technik für zu Hause
Der Sozialverband VdK hat einen Film über technische Assistenzsysteme für pflegebedürftige alte Menschen veröffentlicht. In 30 Minuten werden einige Hintergründe dargestellt und viele Nutzerinnen kommen zu Wort. Gezeigt werden...
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