Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft
Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.
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Gewalt in der Pflege / auf der Intensivstation
Diese Facharbeit wurde uns mit freundlicher Genehmigung von Sandy Leutert zur Verfügung gestellt. (Bitte beachtet unsere Nutzungsbedingungen. Bei Interesse an diesem Artikel wendet euch bitte an die Verfasserin oder...
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Enteignet: Warum uns der Medizinbetrieb krank macht. Sonia Mikich (Buchautorin) “Ich ging als normale Patientin mit einem minderschweren Fall ins Krankenhaus und kam mir nachher vor wie eine Münze, die in einen Apparat...
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Schon 1993 gab es auf Plakatwänden großflächige Werbung für die Ausbildung in Pflegeberufen. Die Klagen der Pflegedienstleitungen über Probleme bei der Personalgewinnung sind seit dem immer nur lauter geworden. Die Zeitschrift...
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Die Würde des Menschen
Eine Juristin der Universität Regensburg hat sich mit der stationären Altenpflege beschäftigt. In ihrer Doktorarbeit untersucht Susanne Moritz den Zusammenhang zwischen den Aussagen der Verfassung zur Würde des Menschen und dem...
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