Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft

Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.

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Zuschüsse für altersgerechtes Umbauen

Manchmal sind es einfache Dinge, die das Leben sehr erleichtern. Zum Beispiel ein solider Griff, um besser von der Toilette aufzustehen oder kleine Rampen, um die Schwelle zum Balkon überwinden zu können. Das Zuschussprogramm
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Laumann: Pflegenoten in die Tonne

Karl-Josef Laumann ist für offene Worte bekannt. In Frankfurt sprach der Patientenbeauftragte der Bundesregierung über Reformen in der Pflegeversicherung. Er engagiert sich für weniger Bürokratie und will deshalb die Pflegenoten...
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Die Schwiegertochter als Pflegezentrum ist ein Auslaufmodell

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