Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft

Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.

Allgemeine News

Sterben begleiten

Der Bundestag debattiert ausführlich über Lockerungen bei passiver und aktiver Sterbehilfe. Viele Menschen werden bei diesem Thema sehr emotional. Erfahrungen, die in den Niederlanden gemacht wurden, könnten die Diskussionen in...
mehr Infos

Gehirnjogging gegen Demenz?

Versprechen, dass beworbene Produkte die Gesundheit fördern, sind weit verbreitet. Es wird auch immer wieder propagiert, dass Knobel- und Denkspiele Vergesslichkeit und sogar Demenzerkrankungen vorbeugen könnten. Dazu haben 70...
mehr Infos

Selbstbestimmung am Lebensende

Arbeitsteilung, sogar in globalem Ausmaß, zeichnet unsere moderne Gesellschaft aus. Für immer mehr Bereiche des Lebens gibt es spezialisierte Profis. Sterben müssen wir alle. Vielleicht möchten Sie nicht abwarten und sich darauf...
mehr Infos

Tariflöhne in der Altenpflege

Altenheime und Pflegedienste müssen in den Pflegesatzverhandlungen jeden Haushaltsposten rechtfertigen. Mit der nächsten Pflegereform soll die Entlohnung nach Tarif vollständig anerkannt werden. Eine gute Botschaft für die...
mehr Infos

Überlastung in der Pflege

Seit Jahren wird bei knappen Kassen in der Gesundheitswirtschaft wieder und wieder entschieden, Geld, folglich Personalkosten, bei der Pflege zu kürzen. Wer noch Gehalt bekommt, bekommt also immer mehr Stress. Der Berufsverband...
mehr Infos