Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft

Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.

Allgemeine News

Statistisches zur Gesundheit

Deutsche Behörden erfassen vielerlei statistische Angaben über die Menschen, die hier leben. Vieles davon hat mehr oder weniger deutliche Bezüge zu Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung. Derlei wird seit 1999 routinemäßig...
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