Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft
Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.
Allgemeine News
Mehr Pflege in die Krankenhäuser
Auch 2015 werden in Berlin weitgehende Entscheidungen zum Alltag in den Krankenhäusern diskutiert. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) erinnert daran, wie wichtig die Pflegekräfte für die Patientinnen und Patienten...
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Fakten zu den MDK Gutachten
Seit dem die Pflegeversicherung existiert, gibt es Diskussionen um die MDK-Gutachten zur Einstufung in eine Pflegestufe. Das Verfahren ist für Laien eigentlich gar nicht und für Pflegeprofis nur mit Mühe zu verstehen. Diese...
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Verhinderungspflege – Entlastung für den pflegenden Angehörigen
Im Krankheitsfall springt die Verhinderungspflege für den pflegenden Angehörigen ein. Die Pflege kann hierbei von einem ambulanten Dienst oder von anderen Angehörigen übernommen werden.
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Mangelnder Schutz vor Nadelstichverletzungen immer noch problematisch
Die Verletzungsgefahr durch Nadelstiche am Arbeitsplatz ist immer noch Teil des beruflichen Alltags von Pflegefachkräften – und das, obwohl Arbeitgeber und –geberinnen seit März 2014 gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre...
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Große Gehaltsunterschiede in der Pflege
Die Höhe des Gehalts in der Pflegebranche ist von vielen Faktoren, wie dem Beschäftigungsort, der beruflichen Qualifikation und dem Arbeitgeber, abhängig.
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