Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft
Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.
Allgemeine News
Generationenübergreifend gut
Zum Jahresende veröffentlicht der Verband der Ersatzkassen die Träger des Zukunftspreises, der in diesem Jahr für Projekte vergeben wird, die mehrere Generationen miteinander verbinden. Erzählcafé, Mittagstisch, Schulkooperation,...
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CARECAMP
Sonja, Dorothee und David. Drei Menschen, die nicht darauf warten, dass große Institutionen Kongresse anbieten. Sie organisieren gemeinsames Lernen von Pflegeprofis selbst. Zum zweiten Mal wird zum CARECAMP eingeladen. Inhalte...
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Demenz im Krankenhaus
Viele Menschen mit Demenz haben nicht nur diese Krankheit, sondern auch andere Beschwerden, die einen Krankenhausaufenthalt nötig machen können. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft veranstaltete eine Tagung über Möglichkeiten,...
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Die Nacht in deutschen Pflegeheimen
An der Uni Witten/Herdecke wurden 2014 Untersuchungsergebnisse zur nächtlichen Versorgung in deutschen Krankenhäusern veröffentlicht. Manche Nachtwache bekam so die Möglichkeit die Rahmenbedingungen der eigenen Arbeit zumindest...
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