Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft

Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.

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Pflegende im Erbrecht

Nach den Beschlüssen zur Patientenverfügung wird auf den letzten Metern der Legislaturperiode auch noch das Erbrecht reformiert. Ein Teil des Pakets soll pflegende Angehörige besser stellen. "Menschen werden immer älter. Die...
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Es ist Wahljahr in Deutschland und die Entscheidung fällt oft nicht leicht. Das die Menschen im Land darüber klagen, das ihre Lebenswelt mit dem Denken der Abgeordneten wenig zu tun habe, macht es nicht leichter. Die...
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