Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft
Die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) sind die verbindliche Grundlage für alle Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe. Sie wurden immer wieder geänderten Gegebenheiten angepasst. Bei der Pflegereform 2008 wurden die dringend nötigen Verbesserungen der Pflegestufen allerdings ausgespart. Somit hat sich im Kern wenig geändert und die jetzt erschienene Überarbeitung bringt nur Veränderungen in Details.
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Kennen Sie eine Publikation mit der Rubrik PFLEGE? Es gibt Fachzeitschriften und -bücher, aber interessierte Laien haben Schwierigkeiten, aus der Pflege zu erfahren. Von 2006 bis 2009 haben wir 200 mal über Themen aus der Pflege...
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Es ist Wahljahr in Deutschland und die Entscheidung fällt oft nicht leicht. Das die Menschen im Land darüber klagen, das ihre Lebenswelt mit dem Denken der Abgeordneten wenig zu tun habe, macht es nicht leichter. Die...
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