Krankenkassen sollen Pflegedienste kontrollieren

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ambulante Pflegedienste künftig verschärft kontrollieren, um Betrügereien zu vermeiden. Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag in Berlin den Entwurf für das dritte Pflegestärkungsgesetz, das auch eine bessere Beratung für Pflegebedürftige und deren Angehörige in den Kommunen vorsieht. "Für Betrug in der Pflege darf es keine Toleranz geben", erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).

Nach dem Gesetzentwurf darf der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) künftig regelmäßig Qualität und Abrechnungen sämtlicher ambulanter Pflegedienste überprüfen, und zwar auch jener, die ausschließlich häusliche Krankenpflege anbieten. Bisher konnten die Kontrolleure nur bei ambulanten Altenpflegediensten aktiv werden. Zudem können Pflegedienste auch unangemeldet kontrolliert werden, wenn ein Verdacht gegen sie vorliegt.


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