IGeL oder nicht IGeL

Das Gesundheitslobby und Politik 'mehr Marktwirtschaft' in die Arztpraxen bringen wollen, hat 'IGeL' hervorgebracht. Individuelle Gesundheitsleistungen können hilfreich sein, müssen aber nicht. Sie können in der Arztpraxis angeboten, vereinbart und direkt mit der 'Kundschaft' abgerechnet werden. Über für und wider der einzelnen Leistungen informiert (auch) das wissenschaftliche Institut der AOK - jetzt bequem mit einer APP für's Smartphone.

 

Allgemeine News

Mehr Pflege in die Krankenhäuser

Auch 2015 werden in Berlin weitgehende Entscheidungen zum Alltag in den Krankenhäusern diskutiert. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) erinnert daran, wie wichtig die Pflegekräfte für die Patientinnen und Patienten...
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Fakten zu den MDK Gutachten

Seit dem die Pflegeversicherung existiert, gibt es Diskussionen um die MDK-Gutachten zur Einstufung in eine Pflegestufe. Das Verfahren ist für Laien eigentlich gar nicht und für Pflegeprofis nur mit Mühe zu verstehen. Diese...
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Verhinderungspflege – Entlastung für den pflegenden Angehörigen

Im Krankheitsfall springt die Verhinderungspflege für den pflegenden Angehörigen ein. Die Pflege kann hierbei von einem ambulanten Dienst oder von anderen Angehörigen übernommen werden.
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Mangelnder Schutz vor Nadelstichverletzungen immer noch problematisch

Die Verletzungsgefahr durch Nadelstiche am Arbeitsplatz ist immer noch Teil des beruflichen Alltags von Pflegefachkräften – und das, obwohl Arbeitgeber und –geberinnen seit März 2014 gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre...
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Große Gehaltsunterschiede in der Pflege

Die Höhe des Gehalts in der Pflegebranche ist von vielen Faktoren, wie dem Beschäftigungsort, der beruflichen Qualifikation und dem Arbeitgeber, abhängig.
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