Fachweiterbildung zum Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Fachweiterbildung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger, beziehungsweise ein Examen als Krankenpflegekraft und ein Arbeitsplatz in der Intensiv- bzw. Anästhesiepflege. Berufserfahrung ist seit 2009 meist nicht mehr erforderlich. In den meisten Bundesländern wird ein zweites staatliches Examen abgelegt, daher ist der Begriff Fachkrankenschwester respektive Fachkrankenpfleger eine geschützte Berufsbezeichnung. Grundlage dieser Weiterbildung ist die „Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Pflegeberufe“ des jeweiliges Bundeslandes.
Dauer und Aufbau
Die in der Regel zweijährige Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend an sogenannten Fachweiterbildungsstätten, die meist großen Krankenhäusern angeschlossen sind. Insgesamt werden 720 bis 800 Stunden fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht angeboten. Ein Teil der Unterrichtsstunden wird von den hauptamtlichen Lehrpersonen in den Einsatzgebieten erteilt.
Abschluss
Die Weiterbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Statt der schriftlichen Prüfung kann auch eine dreimonatige Facharbeit geschrieben werden. Die Teilnehmer erhalten ein Prüfungszeugnis und eine Urkunde die berechtigt, die Berufsbezeichnung Gesundheits und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie zu führen.
Entstehung
Anfang 1950 kamen in Deutschland Forderungen nach speziell ausgebildeten Narkoseschwestern auf, wie es sie in den USA und anderen Ländern schon mehrere Jahrzehnte gab. Anfang der 1960er Jahre führten z.B. Kliniken in München und Freiburg und das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz die ersten Anästhesielehrgänge für Pflegende durch, um den Mangel an Anästhesisten zu kompensieren. Die erste systematische Weiterbildung über 2 Jahre begann 1964 an der Uniklinik Mainz unter der Leitung der Krankenschwester Therese Valerius und den Anästhesieprofessoren Hálmagyi und Nolte. 1974 wurde die „Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF)“ gegründet, deren Vorsitzende Valerius wurde. 1976 erarbeitete die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in Zusammenarbeit mit der DGF und 3 intensivmedizinischen Berufsverbänden eine Empfehlung zur Fachweiterbildung.
In der ehemaligen DDR begannen die ersten Kurse 1969, ein verbindlicher Lehrplan für eine einjährige Fachweiterbildung wurde vom Ministerrat 1983 festgelegt. Nach der Wende wurden die Fachweiterbildungen in den neuen Bundesländern weitgehend den Empfehlungen der DGF angepasst
Allgemeine News
Mehr Protest im Krankenhaus
Nach der Aufsehen erregenden Großdemonstration im September legt das Aktionsbündnis zur Rettung der Krankenhäuser nach. Alle Beschäftigten in Deutschlands Kliniken werden aufgerufen, sich am 18. November 2008 um 12 Uhr zu einer...
mehr Infos
Behindertenbeauftrage ein Feigenblatt!
2004 übernahm Anita Knochner den Posten der Behindertenbeauftragten in Bayern. Nach vier Jahren ist sie so entnervt, dass sie die Brocken hinwirft. Ihre Arbeit und ihre Meinung seien nicht gefragt. Sie sei weder in...
mehr Infos
Sterben begleiten
Britische Untersuchungen zeigen, dass zwei Drittel aller Menschen gern zu Hause sterben würden. Nur bei einem Viertel wird dieser Wunsch erfüllt. Die Organisation "Marie Curie Cancer Care" bietet für ganz Großbritannien ambulante...
mehr Infos
Wünsche für das neue Jahr
Zum Jahresende blicke ich zurück auf Notizen aus den letzten 12 Monaten. Es soll mal Zeiten gegeben haben, wo das Wünschen noch geholfen hat. Hier sind meine 'Pflege-Wünsche' für 2014.
mehr Infos
Altenheim und Arzt
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) kam auch eine Vorschrift, dass Altenheime ab 1. Januar 2014 öffentlich darüber informieren müssen, ob und in welcher Weise mit ärztlichen und fachärztlichen Praxen zusammengearbeitet...
mehr Infos